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KANZLEI-LEBEN
Wir kennen uns aus!
Mit 33 Rechtsgebieten haben wir ein sehr umfassendes Leistungsspektrum und können Sie in verschiedenen Rechtsgebieten beraten.
Sie möchten einen Beratungstermin ausmachen? Dann melden Sie sich gerne in unserer Kanzlei unter Tel. 04941 9744-0.
#KURIOSEGESETZE aus der Welt:
In Indiana soll man vor einem Theaterbesuch vier Stunden warten, wenn man Knoblauch gegessen hat. Knoblauchfahnen sind dort nicht gern gesehen.
Das Niessbrauchrecht
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt neben dem Eigentum und Besitz noch die Variante, die es einer Person erlaubt, eine Immobilie umfangreich zu nutzen: den Nießbrauch.
Wer einen Nießbrauch auf eine Immobilie hat, darf in dieser wohnen und sie vermieten oder verpachten. Es wird gerne bezeichnet als „Möglichkeit, alle Nutzungen aus der Sache zu ziehen“, was in den §§ 1030 ff. BGB geregelt ist. Die Immobilie selbst gehört jedoch einer anderen Person.
Ein Beispiel: Herr Mustermann verkauft sein Haus und lässt sich im Gegenzug ein Nießbrauchrecht darauf sichern. Dann darf er als Nießbraucher in diesem Haus wohnen und es vermieten. Eigentümer des Hauses ist aber der Käufer.
Sie haben Interesse oder Fragen rund um einen Übertragungsvertrag mit Nießbrauchrecht? Dann melden Sie sich gerne bei uns in der Kanzlei unter: Tel. 04941 9744-0.
#LACHERDESMONATS
Heute schon geschmunzelt?
Unser Bereich: das Erbrecht.
Die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Erbrechts beginnt nicht erst nach der Erbschaft, sondern umfasst auch die Durchsetzung von Ansprüchen aus Erbschaft. Mindestens ebenso wichtig ist es, dass es zu Lebzeiten keine Streitigkeiten über die Erbfolge nach dem Tod gibt.
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann melden Sie sich gerne in unserer Kanzlei unter Tel. 04941 9744-0.