Das Familienrecht umfasst die Ehe und die Rechtsgrundlage für die Beendigung (insbesondere Scheidung). In diesem Teil des Familienrechts werden die Rechtswirkungen von Ehe, Güterrecht und Scheidung sowie deren Rechtsfolgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Das Kindschaftsrecht, als Teil des Familienrechts, hält Bestimmungen über die Abstammung und die gegenseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern sowie über die Adoption vor. Das gerichtliche Verfahren ist insbesondere in der Zivilprozessordnung und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit niedergelegt. Maßgeblich für das Kindesunterhaltsrecht sind darüber hinaus die Mindestunterhaltsverordnung, die „Düsseldorfer Tabelle“ und das Unterhaltsvorschussgesetz. 💼👩⚖️
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