Anlass dafür ist die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) am 10. Dezember 1948. Nach den Schrecken des Zweiten Weltkriegs war diese UN-Erklärung eine große völkervereinende Errungenschaft.
Sie umfasst 30 Artikel und ist rechtlich zwar nicht bindend, aber „das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal“. Dieses staatenübergreifende, gemeinsam erarbeitete Leitbild hat die Gestaltung zahlreicher Verfassungen beeinflusst – zum Beispiel unser Grundgesetz.
Heute stellen wir euch den Artikel 1 des Grundgesetzes vor.