Reiserecht

Unser Bereich: das Reiserecht

Das Reiserecht ist ein Rechtsgebiet, welches alle Rechtsnormen für den Bereich Reisen beinhaltet. Es umfasst alle Rechte und Pflichten für Reisende, Hotels, Reiseveranstaltern und Personenbeförderungsunternehmen, sowie Ansprüche, die bei Reisemängeln geltend gemacht werden können.

Auf Reisen kommt es häufig vor, dass nicht alles rund läuft. Das Flugzeug hatte Verspätung, das Gepäck ist nicht rechtzeitig angekommen oder am Hotel-Pool ist Baulärm statt Entspannung angesagt? Bekomme ich dann mein Geld zurück? Diese Beispiele sind leider keine Seltenheit.

Aus diesem Grunde gibt es zahlreiche Ansprüche, die Ihnen als Reisender bei Reisemängel zustehen. Die wichtigste Grundlage für das deutsche Reiserecht ist der Reisevertrag. In diesen Verträgen zwischen Reisenden und Reiseveranstaltern, werden gesetzliche Vorgaben festgehalten.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann melden Sie sich gerne in unserer Kanzlei unter Tel. 04941 9744-0.